Öffentliche Planauflage Planungszone Mobilfunkanlagen Lüterswil

1. Mai 2024

Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Buchegg legt mit Beschluss vom 24. April 2024 und gestützt auf § 23 des kant. Planungs- und Baugesetzes (PBG) folgende Planung öffentlich auf:

Planungszone Mobilfunkanlagen, Dorf Lüterswil

Die Planungszone gilt für die Dauer von 3 Jahren.

Die Planungszone wird mit der Publikation wirksam.

Auflagefrist:              2. Mai bis 2. Juni 2024 (30 Tage)

Auflageort:               Gemeindeverwaltung Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf
                              

Die Unterlagen können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Rechtsmittel:

Gemäss § 23 Abs. 3 PBG kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Gegen den Einspracheentscheid kann innert 10 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.

Allfällige Einsprachen sind bis spätestens 2. Juni 2024 (Ende Auflagefrist) schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Gemeinde Buchegg, Hauptstrasse 2, 4583 Mühledorf einzureichen.

 

Zugehörige Objekte

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