Hundekontrolle An- / Abmeldung, Adressänderung

Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen anmelden. Bei bewilligungspflichtigen Rassen ist die Bewilligung des Kantons vorzuweisen. Die Erstkennzeichnung (spätestens 3 Monaten nach der Geburt) und die Registrierung der Tiere muss anschliessend innerhalb der obgenannten Frist über einen Tierarzt erfolgen.

Allfällige Mutationen über den Tierhalter (Namens- und Adressänderungen) sowie Tod des Hundes sind der Gemeindeverwaltung und der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100 innert 10 Tagen zu melden.

Halterwechsel sind ebenfalls innert 10 Tagen unter Vorweisung des Heimtierausweises / Impfpasses am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden.

Sie als Hundehalter/in sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Daten auf AMICUS immer aktuell sind. Damit Ersthundehalter eine Personen-ID erhalten, müssen sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Füllen Sie die Datenfelder vollständig aus und übermitteln Sie Ihre Angaben.

Verfahren

Die Mutation Ihres Hundes erfolgt gemäss Angaben im Hunderegister AMICUS. 

Die Hundesteuer von CHF 100.00 pro Hund wird jeweils im Mai fällig. Sie erhalten dafür eine Rechnung.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.