Beglaubigung / Unterschriftbeglaubigung
Zur Beglaubigung von Unterschriften und/oder Dokumenten von Privaten sind der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin und der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin zuständig. Zusätzlich wird diese Zuständigkeit dem Vizepräsidium oder der Stellvertretung der Gemeindeschreiberei eingeräumt.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie eine Beglaubigung telefonisch oder per Mail anzumelden. Telefon 032 661 50 60 oder Mail info@buchegg-so.ch
Preis
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 032 661 50 60 | info@buchegg-so.ch |