Ein historischer Rückblick
Wann sich auf dem Gebiet unserer Gemeinde erstmals Menschen dauerhaft niedergelassen haben, ist nicht bekannt. Funde aus der Jungsteinzeit zeugen von ersten Besiedlungen. In der Mitte der 1. Jahr-
tausends nach Christus war unsere Gegend noch nicht deutschsprachig, sondern romanisch geprägt. Die ursprünglich hier ansässigen Kelten (oder Gallier) waren von den einfallenden Römern unterworfen worden und mussten sich sowohl politisch wie kulturell ins System der führenden Schicht einfügen. Eine weitere entscheidende Veränderung gab es, als kurz nach 500 der germanische Stamm der Alemannen von Norden her über den Rhein in unser Gebiet vorstiess. In einer ersten Phase der Besiedlung liessen sie sich vornehmlich in den einfacher zugänglichen, wahrscheinlich bereits gerodeten und urbar gemachten Gebieten nieder. In dieser Zeit entstanden viele Dörfer mit der Endung -ingen (so also etwa Aetingen). Als die leicht zu besiedelnden Plätze besetzt waren, sahen sich die Zuwanderer gezwungen, in höher gelegene, hügeligere Gebiete vorzudringen. Die Namen der in dieser Periode angelegten Siedlungen enden häufig auf -(ig)kofen oder -wil.
Vor der Landnahme der Alemannen waren die Hügel des Bucheggbergs mit grösster Wahrscheinlichkeit von einem dichten Urwald bedeckt. Wege hat es kaum gegeben. Da es sich um einen grossen Hügelzug handelt, war es einfacher, diesen zu umgehen, als ihn zu überqueren. Als sich die ersten alemannischen Siedler im 7. Jahrhundert hier niederliessen, rodeten sie nicht den ganzen Wald, sondern schufen zunächst nur kleine Siedlungsinseln, die allmählich vergrössert wurden.
Die Dörfer unserer Gemeinde waren im hohen Mittelalter mit Ausnahme von Aetingen Teil der Herrschaft Buchegg. Erstmals erwähnt wird ein Graf Hugo von Buchegg um 1130. Wie die Herrschaftsverhältnisse davor ausgesehen haben, ist nicht nachvollziehbar, da die entsprechenden Quellen fehlen. Die Grafen von Buchegg waren in der weiteren Region reich begüterte und mächtige Gefolgsleute der Herzöge von Zähringen. Nochmals gesteigert wurde ihr Einfluss, als sie – wahrscheinlich kurz nach dem Tod des letzten Zähringers Berchtold V. – zu Landgrafen von Burgund ernannt wurden. Diese von König Friedrich II. geschaffene Verwaltungseinheit erstreckte sich rechts der Aare und umfasste neben dem Bucheggberg und dem Wasseramt auch das Fraubrunnenamt, das Emmental und den Oberaargau. Als Landgrafen übten die Grafen von Buchegg hier die hohe Gerichtsbarkeit aus, konnten also über Leib und Leben richten. Die Landgrafenwürde hatten sie bis 1314 inne. Von nun an hatten die Grafen von Buchegg (respektive ab 1341, als die Buchegger im Mannesstamm ausstarben, die Senn von Münsingen) auf dem Gebiet unserer heutigen Gemeinde nur noch die niedere Gerichtsbarkeit inne. Die hohe lag bei den Grafen von Kyburg (nicht zu verwechseln mit der Ortschaft Kyburg), an die die Landgrafschaft 1314 verliehen worden war.
Die spätmittelalterlichen staatlichen Rechte waren zweigeteilt. Sie zerfielen grob gesagt in die eigentliche Landeshoheit oder Grafengewalt (Blutgericht, Militär- und Steuerhoheit, Gesetzgebungsrecht, Regalrechte u.a.m) und in die untere Herrschaftsgewalt (niederes Gericht, erstinstanzliche Urteile, Notariat, Zivilsachen, Vormundschaft usw.). Eine klare Grenze zwischen diesen beiden Gewalten gab es nicht. Als die letzte Gräfin von Buchegg, Elisabeth Senn, ihren Besitz am 1. Mai 1391 an die Stadt Solothurn verkaufte, war sie nur im Besitz der niederen Gerichtsbarkeit. Die hohe Gerichtsbarkeit besassen die Grafen von Kyburg, die jedoch ebenfalls verarmt waren und sie deshalb 1408 an die Stadt Bern veräussern mussten. Da die beiden Städte Bern und Solothurn an ihren Rechten festhielten, blieb der Bucheggberg trotz verschiedener Verträge und Abtausche während den folgenden beinahe 400 Jahren eine Art gemeine Herrschaft. Gestützt auf seine Hoheitsrechte setzte Bern ab 1528 im Bucheggberg die Reformation durch, während Solothurn dem Alten Glauben treu blieb. Für hochgerichtliche Angelegenheiten war Bern zuständig, für alle übrigen Solothurn. Weil Totschläge und Morde – die ja von Bern behandelt werden durften – nur selten vorkamen, war Solothurn im Alltag jedoch wesentlich präsenter. Die verflochtenen Herrschaftsrechte galten für den Bucheggberg bis 1798, als mit dem Einfall der Franzosen die Alte Eidgenossenschaft unterging. Erst nach dem Ende der Helvetik im Jahr 1803 wurde der Bezirk schliesslich ganz dem Kanton Solothurn zugesprochen.
An dieser Stelle sei auf das weitverbreitete Missverständnis hingewiesen, dass der Bucheggberg einmal zu Bern gehört habe. Dies war nie der Fall. Eine Ausnahme bildet Aetingen. Das Dorf gehörte von 1421 bis 1470 Berner Burgerfamilien, ehe es von der Stadt Solothurn gekauft wurde.
Unter dem Begriff „Gemeinde“, wie wir ihn heute kennen, verstand man vor 1798 und in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts etwas anderes. Sowohl Organisationsform wie Verwaltungsbereich der alten Gemeinden waren grundsätzlich verschieden. Im Bucheggberg bestanden als unterste staatliche Organisationsform Gerichte (Aetingen, Lüsslingen, Messen und Schnottwil), die mehrere Gemeinden umfassten und heute fast identisch sind mit den Kirchgemeinden. Vorsitzende der vier Gerichte waren die Ammänner, welche mit den Gerichtssässen – heute etwa den Gemeinderäten entsprechend –, nur über die Nutzung und Verwaltung des Gemeindebesitzes (Nutzung von Allmend und Weide) und über die Betreuung des Armenwesens zu befinden hatten. Zur Zeit der Helvetik (1798 – 1803) bestanden als unterste Organisationsform die Munizipalgemeinde und die Gemeindekammer (Bürgerverwaltung). Nach dem kurzlebigen helvetischen Einheitsstaat kehrte man 1813 – zur Zeit der Mediation – zu den alten Zuständen vor 1798 zurück. Erst als die Liberalen 1830/31 die Macht ergriffen, vollzog sich der Wandel zu einem demokratischen Staatswesen. Mit dem Gemeindegesetz vom 15. Juli 1831 wurde die neue Gemeinde geschaffen, wie sie im grossen Ganzen noch heute besteht.
Auf den 1.1.2014 schlossen sich die zehn Gemeinden Aetigkofen, Aetingen (inklusive Brittern), Bibern, Brügglen, Gossliwil, Hessigkofen, Küttigkofen, Kyburg-Buchegg, Mühledorf und Tscheppach zur Gemeinde Buchegg zusammen.
10 Jahre später - am 1.1.2024 fusioniert die Gemeinde Lüterswil-Gächliwil mit der Gemeinde Buchegg. Das Gemeindegebiet umfasst somit zwölf Dörfer.
Quellenangabe:
- Barbara Studer Immenhauser, Ortsgeschichte Mühledorf, aus Mühledorf Geschichte und Gegenwart. Gemeinde Mühledorf, 2009
- Peter Lätt, Buchegg und die Buchegger. Stiftung Schloss Buchegg, 1984
- Peter Lätt, 150 Jahre Spar- und Leihkasse Bucheggberg. Spar- und Leihkasse Bucheggberg 2000