Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Sie können sich auch online über E-Umzug abmelden. 

Preis

gratis

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