Hundekontrolle An- / Abmeldung, Adressänderung
Allfällige Mutationen über den Tierhalter (Namens- und Adressänderungen) sowie Tod des Hundes sind der Gemeindeverwaltung und der zentralen Datenbank AMICUS, www.amicus.ch, Tel. 0848 777 100 innert 10 Tagen zu melden.
Halterwechsel sind ebenfalls innert 10 Tagen unter Vorweisung des Heimtierausweises / Impfpasses am Schalter der Gemeindeverwaltung zu melden.
Sie als Hundehalter/in sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Daten auf AMICUS immer aktuell sind. Damit Ersthundehalter eine Personen-ID erhalten, müssen sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden.
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Verfahren
Die Mutation Ihres Hundes erfolgt gemäss Angaben im Hunderegister AMICUS.
Die Hundesteuer von CHF 100.00 pro Hund wird jeweils im Mai fällig. Sie erhalten dafür eine Rechnung.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.