Häckseldienst Frühling - 10. bis 14. März 2025 - jetzt anmelden!

11. Februar 2025

Häckseldienst

Der nächste Häckseldienst findet in der Woche 11 statt - 10. bis 14. März 2025

 

Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Grünhecken entlang der öffentlichen Strassen und Trottoirs

Nach § 23 der kantonalen Verordnung über den Schutz des Strassenverkehrs dürfen die Sicherheit des Verkehrs, insbesondere die Sicht, die Verkehrssignale, die Beleuchtungsanlagen sowie die Strassentafeln nicht durch Bäume, Sträucher, Hecken und deren Äste beeinträchtigt werden. Dies gilt sinngemäss auch für die freie Zugänglichkeit von Hydranten. Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Hecken, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen zurückzuschneiden.
Diese Vorgaben sind das ganze Jahr einzuhalten und wenn notwendig mehrmals jährlich zu wiederholen.
Bitte nehmen Sie auf unsere einheimischen Vögel Rücksicht. Wir bitten Sie, beim Rückschnitt unbedingt Rücksicht auf die einheimische Vogelwelt (Amsel, Girlitz, Finken, Mönchsgras- und Gartengrasmücke) zu nehmen. Ein Rückschnitt im falschen Moment kann diese vertreiben und im schlimmsten Fall zur Aufgabe von Bruten führen.
Der Gehölzschnitt sollte deshalb ausserhalb der Brutzeit erfolgen, am besten im Winter (November bis spätestens März). Dann stört man Pflanzen und Tiere am wenigsten und das Astgerüst der Gehölze ist gut sichtbar, so dass man für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen am besten berücksichtigen kann.

Zugehörige Objekte

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Flyer Häckseldienst Frühling 2025_web (PDF, 128.51 kB) Download 0 Flyer Häckseldienst Frühling 2025_web
Rückschnitt Bäume_web_Frühling 2025 (PDF, 191.79 kB) Download 1 Rückschnitt Bäume_web_Frühling 2025