Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen den Schriftenempfangsschein.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Sie können sich auch online über E-Umzug abmelden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 032 661 50 60 | info@buchegg-so.ch |