Anlassbewilligung
Seit dem Jahr 2016 sind die Gemeinden für die Erteilung von Anlassbewilligungen zuständig. Planen Sie ein Vereinsfest oder eine sonstige öffentliche Veranstaltung? Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/Veranstaltung, welche/r nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle verkauft werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Wird bei Ihrem Anlass keine Gastwirtschaft geführt, benötigen Sie auch keine Bewilligung.
Je nach Grösse des Anlasses sind verschiedene kommunale oder kantonale Bewilligungen, Konzepte und Vorabklärungen notwendig. Das Gesuch muss mindestens 3 Monate vor dem Anlass bei der Gemeinde eingereicht werden. Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Preis
Zugehörige Objekte
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Gesuch Anlassbewilligung (PDF, 82.89 kB) | Download | 0 | Gesuch Anlassbewilligung |
Merkblatt Anlassbewilligung (PDF, 1.75 MB) | Download | 1 | Merkblatt Anlassbewilligung |
Checkliste Jugendschutz (DOCX, 64.82 kB) | Download | 2 | Checkliste Jugendschutz |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | 032 661 50 60 | info@buchegg-so.ch |